Basierend auf Artikel 51 der UN-Charta, der UNGA 2625 und der Argumentation von Akande und Tzanakopoulos haben die Palästinenser ein legitimes Recht auf Selbstverteidigung gegen die israelische Besatzung, insbesondere da diese Besatzung als völkerrechtswidrig gilt.
Als Besatzungsmacht hat Israel nicht das Recht, militärische Gewalt unter dem Vorwand der Selbstverteidigung gegen die palästinensische Bevölkerung einzusetzen.